Es hatte zuletzt eine Diskussion darüber gegeben, ob beim Schach eine Maskenpflicht anwendbar ist oder nicht. Bei Turnierpartien wurde das bisher nicht angewandt. Per 04.12.21 hat sich die Coronaschutzverordnung an dem bisher herangezogenen Punkt geändert: Während nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 bisher an festen Sitzplätzen keine Maske getragen werden musste, gilt das seitdem nur soweit gleichzeitig ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Das ist beim Schach nicht der Fall. Der SBNRW hat über den Landessportbund die Angelegenheit dem Gesundheitsministerium vorgetragen. Von dort kam am 09.12.21 die Rückmeldung, dass die Ausnahme nach Nr. 7 nach deren Ansicht nicht mehr einschlägig ist. Auch die Ausnahme nach Nr. 12 für Sport wird nicht gesehen. Das MASG ist der Ansicht, dass man Schach mit Maske ausüben kann. Damit gilt ab sofort für NRW, dass auch bei Turnierpartien Maskenpflicht herrscht. Dabei sind normale OP-Masken ausreichend. FFP2 Masken können getragen werden, sind aber keine Pflicht. Angesichts der Tatsache, dass auch die Kinder in den Schulen derzeit wieder im Unterricht Maske tragen, sollte das auch für uns machbar sein. Wir sollten versuchen das gerade angelaufene Vereinsleben durch diese Vorgabe nicht wieder zum Erliegen kommen zu lassen!