Formelles
Beitragsregelungen
Beiträge werden ab dem ersten Monatsanfang nach dem Eintrittsdatum erhoben. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres möglich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Zur Zeit gelten die folgenden Beitragssätze:
- Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 5,00 EUR monatlich
- Bei Geschwister bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 1. Kind: 5,00 EUR monatlich; 2. Kind: 2,50 EUR monatlich; Weitere Kinder sind beitragsfrei
- Mitglieder mit einer Haupttätigkeit in der Berufsausbildung, im Studium oder in der Schulausbildung: 5,00 EUR monatlich
- Erwachsene: 7,50 EUR monatlich