Rückkehr zur 3G-Regel im Spielbetrieb ab 04.03.22

Seit heute gilt deutschlandweit 3G im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich. Alle Schachspieler, die immunisiert oder getestet sind, dürfen am Spielbetrieb teilnehmen.
Als immunisiert gelten:

  • Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren
  • Personen, die vollständig geimpft sind (Boosterung nicht erforderlich)
  • Personen, die genesen sind (max. 3 Monate alt)
  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen dürfen (max. 6 Wochen alt)

Als getestet gelten:

  • Schüler und Schülerinnen (auch volljährig), die an verbindlichen Schultestungen teilnehmen
  • Personen, die über einen negativen Schnelltest verfügen (max. 24h alt)
  • Personen, due über einen negativen PCR-Test verfügen (max. 48h alt)

Die Regelungen könnt ihr natürlich in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nachlesen!